Geregelter Austritt zum 29. März 2019
Ursprünglich war ein geregelter Austritt Großbritanniens bis zum 29. März 2019 vorgesehen. Aktuell ist aber nach kurzen Fristverlängerungen nun der 31. Oktober 2019 vorgemerkt. Es herrscht allgemein große Skepsis, ob bis dahin endgültig eine Grundlage für den Austritt Großbritanniens aus der EU geschaffen wurde. Dadurch entsteht eine Rechtsunsicherheit für den Verbraucher.
Für Online Einkäufe in Großbritannien gelten auch bei einem Brexit weiterhin diverse EU Verbraucherschutzrechte. Es kann allerdings sehr mühsam sein, diese Rechte außerhalb der EU bei Gerichten durchzusetzen. Denn neben einem deutschen Gericht, muss dann immer auch ein britisches Gericht eingeschaltet werden. Dieses Gericht wird dann noch einmal prüfen – und nach britischem Recht vielleicht zu einem anderen Schluss kommen.
No – Deal – Brexit
Nach einem No – Deal – Brexit werden zusätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die Verbraucherzentrale rät dazu keine teuren Einkäufe bei Online – Händlern aus Großbritannien zu tätigen. Der Umtausch von defekten oder falsch gelieferten Waren könnte sich schwierig gestalten. Was bisher durch die EU geregelt war, hat dann plötzlich keine Gültigkeit mehr.
BFC handelt mit Briten seit 1986
British Furniture Collection betreibt den Handel mit den Briten schon seit 1986. Zu diesem Zeitpunkt gab es die Europäische Gemeinschaft mit den erleichterten Handelsbeziehungen zu unseren Nachbarn noch gar nicht. Wir kennen also die Schwierigkeiten, die wahrscheinlich bald wieder auf uns zukommen schon von damals sehr gut. Unsere Spediteure werden längere Wartezeiten an der Grenze einplanen müssen. Die zusätzlichen Zollpapiere bedeuten auch mehr Arbeit. Am Ende werden die Spediteure ihre Preise anziehen müssen. Überweisungen außerhalb der EU sind auch komplizierter und teurer.
Kein Brexit Chaos bei BFC
Für die Kunden von British Furniture Collection ändert sich aber nichts! Unsere Preise sind transparent auf unserer Website einzusehen und für uns gelten natürlich deutsche Gesetze. Alles was sich durch den Brexit ändert, erledigen wir für Sie! So können unsere Kunden weiterhin entspannt Original englische Chesterfield Sofas, englische Stilmöbel, Windsor Möbel und neuerdings Industrial Design Möbel ohne Risiko bei uns einkaufen – und das trotz des Brexit Chaos!
Sit back and relax!
Finally!!! Ein Handelsabkommen in letzter Minute!
Am 1. Januar 2021 trat der zäh ausgehandelte Partnerschaftsvertrag vorläufig in Kraft! Von der erreichten Einigung profitieren das Vereinigte Königreich und die EU gleichermaßen. Die Wirtschaftspartnerschaft beruht im Kern auf einem Freihandelsabkommen, das keine Zölle vorsieht. Beide Seiten haben Regelungen vereinbart, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren. Die Freizügigkeit zwischen der EU und Großbritannien ist aber beendet. Ab dem 01.01.2021 müssen sämtliche Warenbewegungen beim Import und ab 1.000,- Euro Warenwert beim Export zollrechtlich angemeldet werden. Alle Einfuhren nach Deutschland sind nun steuerpflichtig. Außerdem kommt es zu Zollkontrollen an den Grenzen, was wiederum zu erheblichen Stauungen führen wird. British Furniture Collection ist gewappnet und nimmt die Herausforderung an. Wir stehen schon seit Monaten mit unseren Handelspartnern sowie Spediteuren in Gesprächen und sind uns sehr sicher, dass wir gut vorbereitet sind. Dabei hilft uns unsere jahrelange Erfahrung mit den Briten. Seit 1985 betreiben wir intensiven Handel mit dem Vereinigten Königreich.
Wie sagen die Briten so schön? – Keep calm and carry on!!!
Ein Handelsabkommen mit Folgen für den Einzelhandel in Deutschland
Derzeit kommt es im Güterverkehr von Großbritannien nach Deutschland immer noch zu massiven Verzögerungen. Insbesondere die Zollbehörden in UK sind mit der Bearbeitung der Zollanträge völlig überlastet. Zudem fehlen häufig die korrekten Dokumente seitens der britischen Hersteller.
Trotz des vereinbarten Freihandelsabkommens sind aber ab dem 1. Januar 2021 umfangreiche Zollformalitäten für Warenlieferungen zu beachten. Die Bearbeitung der Dokumente für die Abfertigung bereitet sowohl den Spediteuren wie auch dem Zoll mehr Arbeit und damit mehr Zeitaufwand. Hierfür werden entsprechende Gebühren erhoben.
Vom Zoll werden diese Gebühren pro Stück berechnet. Dabei spielt der Wert der Ware, wenn er über 150,- Euro liegt, keine Rolle. Die Zollgebühren betragen für uns ca. 65,- Euro pro Möbelstück. Diese zusätzlichen Kosten werden wir transparent im Warenkorb auflisten und berechnen. Die extra Aufwendungen unserer Spediteure werden zunächst komplett von uns getragen. Wir hoffen sehr, dass sich zukünftig weitere Kosten durch Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU vermeiden lassen.
„Don’t get stroppy“! Wir können es sowieso nicht ändern.
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